Deutsche Versicherer diskutieren mit Politikern über die Verbandsklagerichtlinie

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veranstaltete am 4. April eine Diskussionsrunde mit Politikerinnen und Politikern sowie Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten aus dem Deutschen Bundestag über die Umsetzung der europäischen Verbandsklagerichtlinie in deutsches Recht.

Die EU-Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher muss bis Ende 2022 umgesetzt werden. Die Europäische Kommission wollte unbedingt verhindern, dass eine Welle an Sammelklagen nach US-amerikanischem Vorbild über Europa schwappt, und verbot die Finanzierung von Sammelklagen durch Dritte aus reiner Gewinnerzielungsabsicht.

Rechtsexpertinnen und -experten sind sich aber einig, dass die Richtlinie unweigerlich zu einer Zunahme von Verbandsklagen führen wird, und Rechtsanwaltskanzleien und Verbraucherschutzorganisationen werden die Rechtsgrundlage im Detail analysieren, um neue und neuartige Wege zu finden, in Europa Rechte durchzusetzen.

Der GDV und andere deutsche Wirtschaftsverbände erkennen die Bedeutung dieser Richtlinie. „Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten erstmals, nationale und grenzüberschreitende Verbandsklagen zu ermöglichen, mit denen bei einer großen Anzahl an Verstößen gegen EU-Recht Verbraucheransprüche kollektiv geltend gemacht werden können. Welche konkrete Form die rechtlichen Schritte nach deutschem Recht annehmen können, ist für die Wirtschaft von großer Relevanz“, teilte der GDV mit.

Gemeinsam mit anderen deutschen Wirtschaftsverbänden und Professor Bruns von der Universität Freiburg gab der GDV ein Gutachten in Auftrag, das im Oktober 2021 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Die Verbände forderten, das Verbandsklagerecht im Sinne der EU-Richtlinie „effektiv, sachgerecht und angemessen“ zu gestalten.

„Aus Sicht der deutschen Wirtschaft stellen die Vorschläge eine effektive, sachgerechte und angemessene Umsetzung der Richtlinie sicher. Die beteiligten Verbände fordern die Politik auf, diese in dem anstehenden Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen“, hieß es damals von Seiten des GDV.

Der GDV diskutierte die Vorschläge aus dem in Auftrag gegebenen Gutachten mit Professor Bruns und folgenden Vertreterinnen und Vertretern der führenden Bundestagsfraktionen: Sonja Eichwede MdB, SPD; Helge Limburg MdB, BÜNDNIS 90/Die Grünen; Katrin Helling-Plahr MdB, FDP; und Dr. Martin Plum MdB, CDU. Moderiert wurde die Veranstaltung von Dr. Hendrik Wieduwilt.

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