EU-Unternehmen werden vor staatlich subventionierten ausländischen Übernahmen geschützt

Das Europäische Parlament hat in der ersten Maiwoche einen Vorschlag zu einer Rechtsverordnung befürwortet, die europäische Unternehmen vor Übernahmen durch ausländische Unternehmen schützen soll, die durch „marktverzerrende“ staatliche Subventionen unterstützt werden.

Das Parlament nannte China nicht ausdrücklich, aber es wird allgemein angenommen, dass diese Initiative dazu dient, chinesische Unternehmen daran zu hindern, die relativ schwache Position der europäischen Unternehmen auszunutzen, die sich erst von den Auswirkungen von Covid-19 erholen mussten, nur um dann mit den Folgen der russischen Invasion in der Ukraine konfrontiert zu werden.

In einer am 4. Mai veröffentlichten Erklärung legte das Europäische Parlament seine Verhandlungsposition zu der Rechtsverordnung fest, mit der gegen „marktverzerrende ausländische Subventionen“ für in der EU tätige Unternehmen vorgegangen werden soll.

Das neue Instrument – der Vorschlag für eine Rechtsverordnung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates über ausländische Subventionen, die den Wettbewerb im Binnenmarkt verzerren (COM(2021)0223 – C9-0167/2021 – 2021/0114(COD)) – erlaubt der Europäischen Kommission gegen marktverzerrende ausländische Subventionen für Unternehmen vorzugehen, wenn diese EU-Unternehmen erwerben oder sich an öffentlichen Beschaffungsaufträgen in der EU beteiligen wollen.

„Durch Chancengleichheit soll ein fairer Wettbewerb zwischen den auf dem EU-Markt tätigen Unternehmen gewährleistet werden. Während die EU-Staaten sich an die Regeln für staatliche Beihilfen halten müssen, gab es bisher keine vergleichbare Regelung für die von Nicht-EU-Ländern gewährten Hilfen für Unternehmen“, erklärte das Parlament.

Mit 627 gegen 8 Stimmen bei 11 Enthaltungen hat das Europäische Parlament sein Verhandlungsmandat angenommen, in dem es verlangt, dass die Kommission in die Lage versetzt werden soll, die Auswirkungen solcher unfairen Hilfen zu untersuchen und abzumildern. Dazu gehören etwa ausländische Kapitalzuflüsse, Darlehen, steuerliche Anreize, Steuerbefreiungen und der Erlass von Schulden.

In seiner Verhandlungsposition erweiterte das Parlament den Anwendungsbereich der neuen Regeln. Dank niedrigerer Wertschwellen müssen Unternehmen die Kommission bei einer größeren Anzahl von Übernahmen, Fusionen und öffentlichen Aufträgen über Subventionen und Vergünstigungen informieren.

Gleichzeitig reduzierten die Abgeordneten den bürokratischen Aufwand für Unternehmen, indem sie beispielsweise den Zeitraum verkürzt haben, in dem die Kommission ausländische Subventionen für Unternehmen untersuchen muss.

Das Parlament forderte auch mehr Transparenz und Rechtssicherheit in einer für viele in der EU ansässige Unternehmen kritischen Phase.

„Um das Verfahren transparenter zu gestalten, fordert das Parlament die Kommission auf, Leitlinien für die Bewertung ausländischer Subventionen vorzulegen. Dabei sollen marktverzerrende Auswirkungen mit potenziellen Vorteilen, etwa niedrigeren Kosten für ausschreibende Staaten, abgewogen werden“, stellte das Parlament fest.

„Die Abgeordneten stellten sicher, dass EU-Staaten und Unternehmen die Kommission vertraulich über potenziell wettbewerbsverzerrende Subventionen informieren können. Unternehmen können die Kommission informell anfragen, ob sie erhaltene Hilfen melden müssen“, so das Europäische Parlament weiter.

„Mit dieser Verordnung können wir endlich das seit langem bestehende ordnungspolitische Durcheinander beenden, bei dem europäische Unternehmen, die einer strengen Kontrolle staatlicher Beihilfen unterliegen, gegen ausländische Unternehmen antreten, die von wettbewerbsverzerrenden Subventionen aus Drittstaaten auf dem Binnenmarkt profitieren können. Von nun an werden für alle die gleichen Regeln gelten. Unser Ziel ist es, fairen Wettbewerb herzustellen und dem weltweiten Kampf gegen wettbewerbsverzerrende Industriesubventionen neue Impulse zu geben“, sagte Berichterstatter Christophe Hansen.

Der angenommene Text dient als Mandat für die Verhandlungen über die endgültige Fassung der neuen Verordnung. Die erste Verhandlung mit dem Europäischen Rat wird voraussichtlich am Donnerstag, den 5. Mai, stattfinden.

„Da der EU-Markt für ausländische Investitionen offen ist, häufen sich Fälle, in denen ausländische Subventionen den Erwerb von EU-Unternehmen erleichtern, Investitionsentscheidungen beeinflussen oder den Handel mit Dienstleistungen zum Nachteil des fairen Wettbewerbs verzerrt haben. Mit dem neuen Instrument sollen diese Verzerrungen angegangen werden, bis eine wirksame multilaterale Lösung für das Problem gefunden ist“, erklärte das Europäische Parlament abschließend.

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