Rentengarantien in Deutschland müssen transparenter werden

Auf der Tagung des deutschen Gesamtverbandes der versicherungsnehmenden Wirtschaft (GVNW) am 8. Dezember herrschte breiter Konsens darüber, dass die Rentengarantien abgesenkt werden müssen. Dr. Lucius Friedemann, Vorstandsvorsitzender der Heubeck AG, einem in Köln ansässigen versicherungsmathematischen Beratungsunternehmen, sagte, das Niedrigzinsumfeld ließe diesbezüglich keine andere Wahl.

Nach aktueller Rechnungsgrundlage erhöht sich der erforderliche Beitrag für eine Rentenzahlung von 100 Euro in 30 Jahren von 30,80 Euro bei einer Verzinsung von 4 % auf 92,80 Euro bei einer Verzinsung von 0,25 %, dem Höchstrechnungszins für Lebens- und Rentenversicherungsprodukte in Deutschland ab dem 1. Januar 2022, so Friedemann.

„Versicherer können aus versicherungsmathematischer Sicht die Rentenbeiträge nicht mehr garantieren“, sagte er.

Deshalb muss die Rentengarantie von Rentenprodukten verringert werden, sagte Friedemann, der 50 % als angemessenes Niveau vorschlug, weil dadurch Finanzmittel frei würden, die in Kapitalanlagen mit potenziell höherer Rendite investiert werden können. „Garantien schmälern das Renditepotenzial“, sagte er.

Uwe Langohr-Plato, Rechtsexperte für Renten, wies jedoch darauf hin, dass die Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, ein Mindestmaß an Rentenleistungen zu erbringen. Tun sie dies nicht, setzen sie sich einem Haftungsrisiko aus.

Wo dieses Mindestmaß genau liegt, ist jedoch unklar. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Frage noch nicht abschließend geklärt. Das Gesetz besagt derzeit, dass die Mindestrentenleistung bekannt sein muss, wenn die Beitragszahlungen in eine Rentenanwartschaft umgerechnet werden.

Daher, so Langohr-Plato, müssten die Beiträge zwar umgewandelt werden, aber ohne konkrete Vorgaben, wie die Umwandlung durchzuführen sei. Er legte auch nahe, dass bei der Festlegung einer angemessenen beitragsorientierten Leistungszusage (BOLZ) zwischen dem Möglichen und dem Unmöglichen zu unterscheiden sei.

Mit anderen Worten: Der arbeitsrechtliche Vorrang besteht darin, Rentenleistungen zu gewährleisten, die mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers vereinbar sind. Das bedeutet, dass die Garantien so weit reduziert werden sollten, dass sie für den Versicherer auch realisierbar sind.

Langohr-Plato sagte auch, dass seiner Meinung nach das Arbeitsrecht Beitragszahlungen von 80 % bis 90 % der gegenwärtigen Rentengarantien decken würde. Er empfahl aber auch, diesbezüglich das Bundesarbeitsgericht anzurufen, da es Interpretationsspielraum gebe.

Sowohl Langohr-Plato als auch Friedemann waren sich einig, dass bei der beitragsorientierten Rente mehr Transparenz erforderlich sei. Der Gesetzgeber war mit den plötzlichen Veränderungen in der Wirtschaft überfordert, deshalb fehlte es an rechtlicher Präzision, so Langohr-Plato. „Die Möglichkeit, dass die Zinsen noch weiter sinken, hat der Gesetzgeber nicht berücksichtigt“, sagte er.

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