Bayer gewinnt ersten Rechtsstreit um Krebserkrankung im Zusammenhang mit Roundup

Ein kalifornisches Gericht hat dem deutschen Pharmakonzern Bayer in seiner ersten erfolgreichen Verteidigung gegen den Vorwurf, das Unkrautvernichtungsmittel Roundup verursache Krebs, Recht gegeben.

Das Gericht stellte fest, dass das Unkrautvernichtungsmittel nicht die wesentliche Ursache für die Erkrankung des Kindes Ezra Clark an einer seltenen Form des Non-Hodgkin-Lymphoms war.

Zuvor hatte Bayer bereits drei Gerichtsverfahren verloren, in denen Glyphosat – der Hauptbestandteil von Roundup, das von der Konzerntochter Monsanto hergestellt wird – mit Krebsdiagnosen in Verbindung gebracht wurde.

Die Familie Clark verklagte das Unternehmen, weil es nicht vor dem Krebsrisiko von Roundup gewarnt hatte, nachdem bei dem Jungen ein Burkitt-Lymphom diagnostiziert worden war, das ihrer Meinung nach mit dem häuslichen Gebrauch des Unkrautvernichters zusammenhing.

Bayer erklärte, das Urteil entspreche seiner Auffassung, dass Glyphosat, wie von der Wissenschaft bestätigt, bei sachgemäßer Anwendung sicher sei.

Die Familie Clark erwägt in Berufung zu gehen.

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten wird sich mit der Berufung von Bayer gegen ein früheres Urteil befassen, das zugunsten eines Klägers ausfiel. Bayer hofft, dass sich die Dinge zu seinen Gunsten entwickeln und die sich häufenden Roundup-Klagen damit enden.

Im vergangenen Jahr legte Bayer 125.000 Roundup-Klagen gegen eine Zahlung von 10,9 Milliarden US-Dollar bei. Später erklärte sich das Unternehmen bereit, die 1,25 Milliarden US-Dollar, die für künftige mögliche Rechtsstreitigkeiten zurückgestellt wurden, auf 2 Milliarden US-Dollar aufzustocken. Bayer schloss den Vergleich, ohne dabei ein Fehlverhalten einzuräumen.

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