Erster Zivilprozess gegen die Republik Österreich wegen Covid-Ausbruch in Skigebiet hat begonnen

Der erste von mehreren Zivilprozessen gegen die Republik Österreich wegen des Ausbruchs des Coronavirus in einem beliebten Skigebiet hat begonnen.

In diesem ersten von insgesamt 15 Prozessen wird den österreichischen Behörden vorgeworfen, nicht schnell genug auf den Ausbruch der Epidemie in Ischgl und anderen Tiroler Orten reagiert zu haben. Der Ausgang des Verfahrens könnte rechtliche Konsequenzen für die verschiedenen Unternehmen der österreichischen Tourismusbranche haben.

Geklagt hat der österreichische Verbraucherschutzverein (VSV) im Namen der Familie des 72-jährigen österreichischen Journalisten Hannes Schopf, der im April 2020 an den Folgen der Viruserkrankung in Ischgl verstarb.

Er war einer von Tausenden von Touristen aus mehr als 40 Ländern, die sich im März 2020 nach einem Aufenthalt in einem der Ferienorte der Region infiziert haben sollen. Nach Angaben der VSV infizierten sich damals mehr als 6.000 Menschen. Von ihnen sind 32 gestorben und etwa 5 % haben mit Langzeitfolgen von Covid zu kämpfen.

Die Region geriet 2020 auf dem Höhepunkt der Pandemie in die Schlagzeilen, als eine Reihe von Skigebieten unter Quarantäne gestellt wurden, was dazu führte, dass Tausende von Touristen versuchten, aus der Gegend zu fliehen. Während der panischen Evakuierung in überfüllten Bussen haben sich viele der Infizierten vermutlich mit dem Virus angesteckt.

Mit der Klage werden 100.000 Euro Schadenersatz von der Republik Österreich gefordert. Der Anwalt, der die Familie Schopf und den VSV vertritt, wirft den Behörden vor, „zu wenig und zu spät“ gegen das Virus unternommen zu haben und grundsätzlich nachlässig gehandelt zu haben.

In seiner Argumentation vor Gericht verwies Alexander Klauser auf einen im Oktober 2020 veröffentlichten Bericht einer unabhängigen Expertenkommission, in dem festgestellt wurde, dass die örtlichen Behörden „zu spät reagiert“ und „schwerwiegende Fehlentscheidungen“ getroffen hätten, nachdem sie von Island darüber informiert worden waren, dass zahlreiche isländische Staatsangehörige nach Besuchen in österreichischen Skigebieten positiv auf das Virus getestet worden waren.

Zusätzlich zu den 15 Klagen sieht sich die Republik Österreich mit weiteren 30 Schadenersatzklagen wegen Coronavirus-Fällen konfrontiert. „Alle Betroffenen wollen vor allem, dass die Republik Österreich Verantwortung übernimmt. Dafür gibt es bis jetzt keine Hinweise“, so Klauser.

Der Anwalt verwies auch auf den „Einfluss des Tourismussektors auf die Tiroler Politik“ und die finanziellen Auswirkungen auf den Sektor, wenn damals härtere Maßnahmen ergriffen worden wären.

Die Richterin Catrin Aigner wird in Kürze ein schriftliches Urteil über die Klage fällen. Der Leiter des VSV, Peter Kolba, hat angekündigt, in Berufung zu gehen, falls das Gericht gegen die Kläger entscheiden sollte.

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