Die Europäische Kommission fordert Ungarn auf, sein Veto gegen die VIG/AEGON-Übernahme zurückzuziehen

Die Europäische Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass Ungarn gegen die EU-Fusionskontrollverordnung verstoßen hat, als es die Übernahme des ungarischen AEGON-Geschäfts durch die Vienna Insurance Group (VIG) blockierte, und hat das Land aufgefordert, sein Veto bis zum 18. März zurückzuziehen.

Ansonsten droht Ungarn ein Vertragsverletzungsverfahren.

Die Entscheidung folgt auf eine Vereinbarung zwischen der VIG und der ungarischen Regierung Anfang des Monats, wonach die ungarische Staatsholding Corvinus für 350 Mio. Euro einen Anteil von 45 % am ungarischen Versicherungsgeschäft der VIG, einschließlich des ungarischen AEGON-Geschäfts, erwerben wird. Die VIG wird eine Mehrheitsbeteiligung von 55% halten.

Die Europäische Kommission hatte begründete Zweifel am Argument Ungarns, daran, dass mit dem Veto gegen die geplante Übernahme der VIG, die zuerst im November 2020 angekündigt wurde, tatsächlich „berechtigte Interessen“ Ungarns geschützt werden sollten.

Der Versicherer AEGON, der zusätzlich zu seinem ungarischen Geschäft auch sein Geschäft in Polen, Rumänien und der Türkei für 830 Mio. Euro an die VIG verkaufen will, muss die Transaktion noch vollziehen.

„Insbesondere ist nicht ersichtlich, inwiefern der Erwerb der ungarischen Vermögenswerte von AEGON durch VIG grundlegende Interessen der Gesellschaft bedrohen würde, da VIG und AEGON fest etablierte Versicherungsgesellschaften in der EU und bereits in Ungarn präsent sind“, teilte die Europäische Kommission mit.

Sie ergänzte, dass das Veto Ungarns gegen die Übernahme „das Recht von VIG einschränke, grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten durchzuführen“ und nicht nachgewiesen werden könne, dass die Maßnahme „gerechtfertigt, geeignet und verhältnismäßig“ gewesen wäre.

Die Europäische Kommission hat die Übernahme des Versicherungsgeschäfts von AEGON in Ungarn, Rumänien, Polen und der Türkei durch die VIG im August 2021 genehmigt. Die ungarische Regierung legte jedoch ihr Veto ein und berief sich auf eine Notverordnung über ausländische Direktinvestitionen, die infolge der Coronavirus-Pandemie eingeführt wurde. Die Europäische Kommission leitete im Oktober eine Untersuchung im Zusammenhang mit dem ungarischen Vetobeschluss ein.

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