EU-Kommission verhängt Geldbußen in Höhe von 875 Mio. € gegen deutsche Automobilhersteller wegen „Kartell“ bei umweltfreundlichen Technologien

Die Europäische Kommission hat gestern festgestellt, dass die deutschen Automobilhersteller Daimler, BMW und der Volkswagen-Konzern (zu dem auch Audi und Porsche gehören) durch Absprachen über die technische Entwicklung umweltfreundlicher Technologien gegen die EU-Kartellrechtsvorschriften verstoßen haben.

Gegen vier der Unternehmen wurden in einem Vergleich mit der Europäischen Kommission eine Geldbuße in Höhe von 875 Millionen € verhängt, wobei Daimler die Geldbuße erlassen wurde, weil das Unternehmen die EU-Kommission von dem „Kartell“ in Kenntnis gesetzt hatte, so die EU-Kommission.

Die Unternehmen arbeiteten fünf Jahre lang (2009-2014) zusammen, um eine Technologie zur Beseitigung von Stickoxidemissionen in Dieselfahrzeugen zu entwickeln. Die EU-Kommission erklärte, dass sich die Automobilhersteller darauf verständigten, nicht miteinander um eine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Abgasreinigung zu konkurrieren. Außerdem tauschten sie sensible Informationen zu geschäftsrelevanten Aspekten aus, stellte die EU-Kommission weiter fest.

Die EU-Kommission erklärte, es sei das erste Mal, dass „die Kommission einen Kartellverbotsbeschluss erlassen hat, der sich allein auf eine Beschränkung der technischen Entwicklung bezieht und nicht auf Preisfestsetzung oder Marktaufteilung“, und fügte hinzu, dass sie handeln musste, weil „eine eigentlich legitime technische Zusammenarbeit schiefgelaufen ist“.

Die Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Die fünf Automobilhersteller Daimler, BMW, Volkswagen, Audi und Porsche verfügten über die Technologie, mit der sich die schädlichen Emissionen über die Vorgaben der EU-Abgasnormen hinaus reduzieren ließen. Sie haben aber einen Wettbewerb darüber vermieden, das volle Potential dieser Technologie zu nutzen, um besser zu reinigen als vom Gesetz vorgesehen.“

Gegen den Volkswagen-Konzern wurde mit 502 Mio. € (nach einer Ermäßigung von 45 % wegen der Kronzeugenregelung) der größte Teil des Bußgeldes verhängt, während BMW eine Geldbuße von 373 Mio. € auferlegt wurde. Die EU-Kommission erließ Daimler wegen der Kronzeugenregelung die Geldbuße, die sonst 727 Mio. Euro betragen hätte.

Die EU-Kommission erklärte, dass ihre Maßnahme unerlässlich sei, da Europa auf Innovation und Technologie als Teil des Green Deal baue.

Obwohl die Unternehmen dem Vergleich zustimmten, erklärte VW, dass die Kunden keinen Schaden erlitten haben und die Gespräche zwischen den Unternehmen über die Technologie zur Beseitigung von Stickoxidemissionen zu keinem Ergebnis führten. Das Unternehmen erwägt eine Berufung. Auch BMW gab an, dass die Gespräche mit anderen Automobilherstellern keinen Einfluss auf seine Produktentscheidungen hatten.

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