Europäische Kommission genehmigt Kreditlinie Deutschlands für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen

Die Europäische Kommission hat eine deutsche Rahmenregelung mit einem Budget von rund 11 Mrd. Euro genehmigt, mit der Deutschland Unternehmen aller Wirtschaftszweige unterstützen will, die von Russlands Invasion in der Ukraine betroffen sind.

Die Regelung wurde auf der Grundlage des am 23. März 2022 von der Kommission erlassenen Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen genehmigt, in dem anerkannt wird, dass das Wirtschaftsleben der gesamten EU in der EU aufgrund der russischen Invasion beträchtlich gestört ist.

Dies folgt auf die Annahme eines Befristeten Rahmens im März 2020, der es den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten ermöglichte, Unternehmen zu unterstützen, die von dem Covid-10-Ausbruch betroffen waren.

Der Bedarf an staatlicher Krisenfinanzierung für europäische Unternehmen in Ermangelung angemessener Unterstützung durch Versicherer und andere Finanzinstitute wird damit leider zur Regel.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, erklärte dazu: „Diese Rahmenregelung wird es Deutschland ermöglichen, die wirtschaftlichen Auswirkungen von Putins Krieg in der Ukraine abzufedern und branchenübergreifend Unternehmen, die von der derzeitigen Krise und den damit verbundenen Sanktionen betroffen sind, weiter zu unterstützen. Wir stehen weiter an der Seite der Ukraine und des ukrainischen Volkes. Gleichzeitig arbeiten wir weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, sodass die nationalen Unterstützungsmaßnahmen rechtzeitig sowie auf koordinierte und effiziente Weise eingeführt werden können und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt gewahrt werden.“

Mit der deutschen Rahmenregelung, die von Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden verwaltet wird, können Beihilfen in Form von Kreditbürgschaften und zinsvergünstigten Darlehen gewährt werden.

„Angesichts der durch die gegenwärtige geopolitische Lage bedingten großen wirtschaftlichen Unsicherheit soll die Regelung dafür sorgen, dass bedürftigen Unternehmen ausreichende Liquidität zur Verfügung steht“, teilte die Kommission mit.

Die Regelung steht allen Wirtschaftszweigen außer Kredit- und Finanzinstituten offen.

Im Rahmen der Garantieregelung können anspruchsberechtigte Unternehmen neue Darlehen aufnehmen, die durch eine staatliche Bürgschaft in Höhe von bis zu 90 % des Darlehensbetrags besichert werden (oder 35 %, wenn Verluste zunächst zu Lasten des Staates und erst dann zu Lasten der Kreditinstitute gehen). Im Rahmen der Regelung für zinsvergünstigte Darlehen können die anspruchsberechtigten Unternehmen Darlehen zu ermäßigten Zinssätzen erhalten, um ihren Investitions- und/oder Betriebsmittelbedarf zu decken.

Die öffentliche Förderung wird an Auflagen zur Vermeidung „übermäßiger Wettbewerbsverzerrungen“ geknüpft, einschließlich Bestimmungen, die die Angemessenheit der Höhe des den Unternehmen gewährten Beihilfebetrags gewährleisten. Hierdurch wird sichergestellt, dass er im angemessenen Verhältnis zum Umfang der wirtschaftlichen Tätigkeit steht und dass die Vorteile über die Finanzintermediäre so weit wie möglich an die Endbegünstigten weitergegeben werden, so die EU-Kommission.

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